Lamine Yamal ist gerade einmal 16 Jahre alt und gilt als eines der größten Talente weltweit. In der spanischen Nationalmannschaft ist der Tempodribbler bislang gesetzt - und das zu Recht. Er brillierte gegen Kroatien (3:0) und Italien (1:0) und war auch als Joker gegen Albanien (1:0) ein belebendes Element. Wenig überraschend brachte ihn Trainer Luis de la Fuente im Achtelfinale gegen Georgien ebenfalls in der Startelf.
Weil das Spiel erst um 21 Uhr angepfiffen wurde, droht dem spanischen Fußballverband (RFEF) nun sogar eine Geldstrafe der Bezirksregierung Köln. Zwar war das Spiel kurz vor 23 Uhr beendet, dennoch dürften die Iberer abermals gegen das in Deutschland geltende Jugendschutzgesetz verstoßen haben, denn hierzulande ist es nicht zulässig, Jugendliche als Sportler bei Sportveranstaltungen später als 23 Uhr zu beschäftigen.
Die Zeitgrenze kann nämlich ganz leicht überschritten werden. Klar, sollte eine Partie in die Verlängerung gehen, dann läge das auf der Hand. Doch auch eine Auswechslung kurz zuvor würde eine mögliche Strafe wohl nicht verhindern, denn auch zugehörige Tätigkeiten wie das Duschen oder Interviews sind so spät nicht mehr erlaubt. Lamine Yamal spielte übrigens beim 4:1 gegen die Georgier über die gesamten 90 Minuten.
Behörde entscheidet, ob Verstöße geahndet werden
"Ob Verstöße gegen die Regelungen geahndet werden, entscheidet die jeweils zuständige Behörde im eigenen Ermessen", teilte die Bezirksregierung Köln auf Anfrage dem SID mit. Ob ein derartiger Fall geahndet werden würde, dazu wollte die Behörde keine Aussage machen, auch weil es "noch nicht zu entsprechenden Verstößen gekommen" sei. Klar ist: Der Fall Lamine Yamal ist jedenfalls schon einmal in den Blickpunkt gerückt.
Sollte es zu einer Strafe kommen, dann dürften die Iberer das finanziell verschmerzen können, denn der Bußgeldrahmen sehe "eine maximale Bußgeldhöhe von 30.000 Euro vor", heißt es in der Mitteilung weiter.
Fakt ist übrigens auch, dass Lamine Yamal auch schon in den beiden Gruppenspielen gegen Albanien in Düsseldorf und Italien in Gelsenkirchen aus diesen Gründen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hat. Auch in diesen zwei Fällen ist offen, ob Strafen folgen.