2. Bundesliga

Hannover 96: Keine Kind-Abberufung als Geschäftsführer

Hannover: Gericht bestätigt Rechtswidrigkeit

Keine Kind-Abberufung als Geschäftsführer

Martin Kind bleibt vorerst Geschäftsführer.

Martin Kind bleibt vorerst Geschäftsführer. IMAGO/localpic

Es ändert sich vorerst nichts an den Machtverhältnissen in Hannovers Profifußball: Martin Kind bleibt weiterhin Geschäftsführer der GmbH & Co. KGaA. Das Oberlandesgericht Celle hat eine Berufung schriftlich zurückgewiesen. Diese hatte der Vorstand des Muttervereins Hannover 96 angestrebt, nachdem das Landgericht Hannover die von den e.V.-Vertretern vollzogene Abberufung Kinds im Juli dieses Jahres für unwirksam erklärt hatte. Zumindest bis zur abschließenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren beim OLG, bei der freilich nicht mit einem abweichenden Urteil zu rechnen ist, bleibt Kind somit wie gehabt Geschäftsführer.

Die Fußball GmbH, einer der Pfeiler des Zwei-Säulen-Modells aus Profifußball und Breitensport, sieht sich mit der abgewiesenen Berufung, die offensichtlich "keine Aussicht auf Erfolg" gehabt habe, vollumfänglich bestätigt. "Die viel zitierten und angeblichen Pflichtverstöße des Herrn Martin Kind haben keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des OLG Celle genommen", heißt es in einer Mitteilung. Es bleibe damit festzuhalten, dass der e.V. zu Recht gescheitert sei.

DFL bestätigt Szenario eines Lizenzentzugs nicht

Der Vorstand des e.V. mit seiner Basis, die sich seit langer Zeit für die Entmachtung Kinds und den klaren Erhalt der 50+1-Regel in Hannover stark macht, hatte zuvor in dieser Woche nochmals das Szenario eines bevorstehenden Lizenzentzugs, zumindest aber die Erteilung von Lizenzauflagen und eines Punktabzugs in der laufenden Saison für 96 aufgemacht. Von der Möglichkeit solcher Sanktionen habe man aus dem Umfeld der DFL erfahren. Sie gälten für den Fall, dass nicht Änderungen am bestehenden Konstrukt in Hannover und ein Einhalten der Weisungen des Vorstands durch Kind erfolgten. Eine offizielle Bestätigung dieser Hinweise gab es von der DFL nicht.

Der Ligaverband hatte allerdings schon im Oktober auf das "uneingeschränkte Weisungsrecht des Vereins" im Sinne der 50+1-Regel hingewiesen und eine erneute Prüfung der Gegebenheiten in Hannover in Aussicht gestellt. Laut Verein liegt eine Vielzahl von Verstößen Kinds gegen das Weisungsrecht vor. Kind wiederum beruft sich auf die einst zwischen beiden Seiten getroffenen Vereinbarungen im sogenannten "Hannover-Vertrag", die nicht verletzt worden seien.

Weitreichende Folgen für die Führungsstrukturen der in der DFL organisierten Vereine?

In jedem Fall droht die Fortsetzung des Endlos-Streits. Derzeit ist nicht absehbar, dass eine der beiden kontroversen Parteien sich geschlagen aus dem Konflikt zurückziehen wird. Klagen vor dem Bundesgerichtshof und sogar vor dem Europäischen Gerichtshof sind im Verlauf immer wieder in Erwägung gezogen worden - womöglich mit weitreichenden Folgen für die Führungsstrukturen der in der DFL organisierten Vereine.

Michael Richter

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