In dieser belegten mit dem VfB Stuttgart II, 1899 Hoffenheim II, SC Freiburg II und dem Karlsruher SC II gleich vier zweite Mannschaften die ersten Plätze. Diese sind nach § 23 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung aber nicht aufstiegsberechtigt, wie der Verband am Dienstag mitteilte. Denn nur eine Mannschaft eines Klubs darf in der höchsten Spielklasse antreten - und die Erstvertretungen gehen jeweils schon in der Bundesliga an den Start.
Ist ein Verein nicht aufstiegsberechtigt, geht gemäß der DFB-Jugendordnung das Aufstiegsrecht nacheinander auf die drei nächstplatzierten Vereine über. Mannschaften ab Platz fünf sind, wie in § 19 Nr. 2, Abs. 1, Satz 2, geregelt, nicht aufstiegsberechtigt. Aufgrund dieser Bestimmung kann der SSV Ulm nicht aufsteigen. Durch Niederlagen gegen Hoffenheim II (1:2) und beim KSC II (1:3) rutschten die jungen Spatzen im Saisonendspurt noch vom vierten auf den fünften Platz ab.
Einen Aufsteiger aus der Oberliga Baden-Württemberg gibt es somit nicht. Das Nachrücken eines Teams aus einer anderen Klasse unterhalb der Bundesliga Süd/Südwest ist nicht vorgesehen, vielmehr sehen die Bestimmungen eine Reduzierung der sportlichen Absteiger vor. Dies kommt nun dem FCK zugute, der als Zwölfter der abgelaufenen Spielzeit auch 2013/14 in der höchsten Spielklasse an den Start gehen darf.