Int. Fußball

Erfolg für Deniz Naki vor dem Europäischen Menschengerichtshof

Türkei muss 14.000 Euro an den Spieler und seinen Klub zahlen

Erfolg für Deniz Naki vor dem Europäischen Menschengerichtshof

Deniz Naki hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen.

Deniz Naki hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen. imago images

Dem in Düren aufgewachsenen ehemaligen Spieler des FC St. Pauli und des SC Paderborn war vorgeworfen worden, über Twitter und Facebook für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK geworben zu haben. Naki hat die Vorwürfe stets bestritten. In zweiter Instanz wurde er 2016 vor einem Gericht zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Zudem war er vom Türkischen Fußballverband TFF für zwölf Spiele gesperrt und zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, wogegen Naki nun geklagt hatte.

2018 verhängte dann der Verband eine lebenslange Sperre. Diese war aber nicht Teil des Prozesses vor dem EGMR.

Das Gericht befand nun, dass die türkischen Behörden nicht gezeigt hätten, dass die angeführten Gründe für die Strafe angemessen und ausreichend seien. Dem Menschenrechtsgericht zufolge gibt es zudem wegen struktureller Mängel berechtigte Gründe, die Unabhängigkeit der Schiedskommission anzuzweifeln. Er forderte den Verband auf, "Maßnahmen zu ergreifen, um die strukturelle Unabhängigkeit seiner Schiedskommission sicherzustellen". Die EGMR-Richter erinnerten daran, dass sie bereits in einem Urteil vom Januar 2020 "strukturelle Mängel" bei der Schiedskommission des türkischen Verbandes festgestellt hatten. Diese Mängel bezogen sich sowohl auf die Ernennung der Kommissionsmitglieder als auch auf deren Schutz vor Druck von außen.

Wegen Verstößen gegen Nakis Meinungsfreiheit und sein Recht auf ein faires Verfahren muss die Türkei nun ihm und seinem Klub Amed Sportif Faaliyetler zusammen etwa 14.000 Euro zahlen. Auch in zwei weiteren Fällen stellte der Gerichtshof bei Strafen des TFF wegen öffentlicher Aussagen Menschenrechtsverstöße fest.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.

sam/dpa/sid